AGB

Mitsegelvereinbarung

§ Anwendungsbereich
Die vorliegende Mitsegelvereinbarung regelt die Beziehung zwischen dem/der Mitsegler/Mitseglerin und der JV Sailing GmbH (JVS) in Bezug auf die Vorbereitung, Durchführung und den Ablauf des gebuchten Segeltörns. Sie versteht sich zugleich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der JVS. Zusätzliche von dieser Mitsegelvereinbarung abweichende Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Mitsegelvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


§ Haftung
Unter keinen Umständen können der Schiffsführer, JVS oder der Bootseigner (falls abweichend) für etwaige entstandene Sach- oder Personenschäden, die über den bestehenden Versicherungsschutz der JVS hinausgehen, haftbar gemacht werden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht soweit Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Teilnahme eines jeden Mitseglers geschieht stets auf eigene Gefahr. Eine Kopie der Versicherungspolicen kann auf Verlangen zur Einsicht vorgelegt werden.


§ Törnbeitrag & Zahlungsmodalitäten
Der Törnbeitrag versteht sich als Pauschalbetrag und ergibt sich aus den publizierten / kommunizierten Törnpreisen. Er deckt die törnabhängigen Kosten an Bord der Segelyacht (Verpflegung der Mitsegler, Liegegebühren, Kosten für Treibstoff, Endreinigung etc) ab. Er beinhaltet nicht die zusätzlichen Kosten, welche durch Schadensfälle entstehen, soweit für den Schaden keine Versicherung eintritt und ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde. Diese Kosten zur Schadensbehebung werden, so anfallend, durch die Anzahl der Segler (einschließlich Skipper / Co-Skipper) geteilt und sind auf 50% des Törnbeitrags begrenzt. Die Teilnahme an dem Törn gilt erst dann als bestätigt, wenn 25% des Rechnungsbetrages (Anzahlungsbetrag) auf dem Konto der JVS eingegangen sind. Das Recht der JVS zum Zwischenverkauf bleibt unberührt. Der Differenzbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Törnantritt zu überweisen.

§ Pflichten des Mitseglers
Den Anweisungen der Schiffsführer ist unbedingt Folge zu leisten. Die aktive Mithilfe in allen Bereichen des Bordlebens ist ausdrücklich erwünscht. Jeder Mitsegler achtet auf seine persönliche Sicherheit und Hygiene und trägt bei Bedarf, und in jedem Falle auf Anweisung des Schiffsführers, Rettungsweste und Lifebelt. Jeder Mitsegler versichert Kraft seiner Unterschrift, dass er physisch und psychisch befähigt ist, die potentiell mit einem Törn im spezifizierten Seegebiet einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Auch versichert jeder Mitsegler, dass er schwimmen kann.


§ Pflichten der JVS
JVS versichert, dass Schiffsführer und Co-Skipper die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzen, um eine Yacht unter Segeln und Motor sicher zu führen. Alle Mitsegler werden bei Törnantritt während einer
Sicherheitseinweisung in die Bedienung der Yacht eingewiesen und mit den wesentlichen Sicherheitsvorrichtungen an Bord vertraut gemacht. Die Törnplanung, einschließlich aller Einkäufe, wird vor Törnantritt durch JVS übernommen, und ist mit dem Törnbeitrag abgegolten. JVS behält sich das Recht vor, aus gutem Grunde, kurzfristige organisatorische Änderungen an der Törndurchführung (Routenänderung nach Wettervorhersagen, Ersatzyacht bei Schaden am Boot o.ä.) ohne vorheriges Einverständnis des Mitseglers durchzuführen.


§ Rücktrittsrecht des Mitseglers
Der Mitsegler kann bis zu sechs Wochen vor Törnantritt ohne Begründung vom Törn zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts vor der Sechswochenfrist fällt eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25% des Törnbeitrags an. Für spätere Rücktritte oder bei Nichtantreten des Törns gilt, dass der Törnbeitrag grundsätzlich nicht zurückerstattet werden kann. Der Törnantritt kann auch dann nicht zurückerstattet werden, wenn vom Mitsegler ein Fall von höherer Gewalt als Grund für den Nichtantritt des Törns angeführt wird. Der Segler kann jedoch bis eine Woche vor Törnantritt, und das ohne zusätzliche Kosten, einen Ersatzteilnehmer benennen, welcher an seiner statt an dem Törn teilnimmt und in seine Rechte und Pflichten eintritt. JVS kann dieser Nominierung widersprechen, sollte der Ersatzteilnehmer den besonderen Anforderungen des gebuchten Törns nicht entsprechen.

§ Rücktrittsrecht der JVS
JVS behält sich das Recht vor, bis zu zehn Tagen vor Törnantritt aus gutem Grunde von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Als gute Gründe gelten insbesondere seemännische und wirtschaftliche Gründe, die die Durchführung des Törns nach bestem Ermessen der JVS unzumutbar werden lassen (z.B. Sturm, Schaden am Boot, Krankheit/Tod eines Skippers / Co-Skippers, unzureichende Teilnehmerzahl von in der Regel weniger als 3 Teilnehmern). Bei Rücktritt seitens JVS wird den Mitseglern der volle Törnbeitrag zurückerstattet.


§ Pandemieklausel
Sollte eine Törndurchführung auf Grund der aktuellen COVID-19 Pandemie oder einer ähnlich gearteten zukünftigen Epidemie / Pandemie / Krieg / höhere Gewalt unmöglich gemacht werden, so erstattet JVS den vollen Törnbeitrag an
die Mitsegler zurück. JVS behält sich im Rahmen der durch sie organisierten Törns vor, zur Wahrung der Sicherheit aller Mitsegler und Crewmitglieder, ein Hygienekonzept auf- und durchzusetzen, welches nach Ermessen der JVS der
zum Törnantrittszeitpunkt geltenden Pandemielage Rechnung trägt. Die Mitsegler haben diesem Hygienekonzept zu jeder Zeit Folge zu leisten. Zusätzliche Kosten für diese Maßnahmen gehen zu Lasten der Mitseglers. Die Mitsegler versichern darüber hinaus bei Törnantritt unter keinen Symptomen zu leiden die auf eine Erkrankung durch SARS-CoV-2 (Corona) oder anderen ansteckenden Krankheiten hindeuten. Sollten derlei Symptome während des Törns auftreten, so informiert der Mitsegler unmittelbar den Schiffsführer bzw. die Crew. Ferner versichert er sich in den letzten 14 Tagen vor Törnantritt nicht in einem, durch die Bundesrepublik Deutschland als solches definiertes, Risikogebiet aufgehalten zu haben. Dies schließt Regionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus.


§ Bild- und Videomaterial, Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die der JVS im Laufe der Organisation eines Segeltörns zugänglich gemacht werden, werden mit äußerster Sorgfalt behandelt. JVS behält sich vor, einen begrenzten Teil dieser Daten (Namen, E- Mailadresse, Wohnort) für die Auswertung eigener Verkaufsstatistiken zu speichern und zu verwenden. Ferner erklärt sich der Mitsegler bereit, jetzt und auch in Zukunft per eMail über die Aktivitäten der JVS und ihrer Produktangebote auf dem Laufenden gehalten werden zu wollen. JVS behält sich vor, dass auf den von ihrem organisierten Törn entstandene Bild- und Tonmaterial für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Printmedia) zu verwenden. Der Mitsegler kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten sowie seines Bildes ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ein Widerspruch muss der JVS spätestens bis eine Woche nach Törnende schriftlich zugegangen sein.


§ Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen / undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.

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